Jobs
& Ausbildung

Aktiv

In jedem Terrain optimal unterwegs.
Ob im electronic oder mobile business:
Wir realisieren hochwirksame Kommunikations- und Werbekampagnen, die nachhaltig erfolgreich sind.

Online-Marteking | Mobile Marketing | Digital Publishing
Online-Kampagnen | e-Commerce | e-Business | Mobile-Business
App-Production

Effizient

Perfekter Workflow.
Mit JAIS, dem auf die Bedürfnisse
anspruchsvollstem Cross-Media-
Publishing optimal abgestimmten
Workflow-Management, optimieren
Sie Ihre Satzprozesse nachhaltig:
weniger Aufwand, weniger Fehler,
schnellere Produktion.

Publishing-Management | Druckvorstufen-Management
digital publishing | media management | Bildbearbeitung
das
Heldenteam

Einblicke

Impressum

§1 Vertragsabschluss / Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der SilverLynx Media GmbH (nachfolgend auch SilverLynx) und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung dieser AGB ausdrücklich zu.
  2. Die aktuelle Fassung unserer AGB steht für unsere Kunden auf unserer Website »www.silverlynx.de« zum Ausdruck zur Verfügung.

§2 Vertragsabschluss

Angebote von SilverLynx sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie keine wesentliche Abweichung von der vertraglichen oder der üblichen Beschaffenheit darstellen.

§3 Preise, Lieferung und Liefertermine

  1. Vereinbarte Preise verstehen sich grundsätzlich netto ohne Verpackung zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten etwaiger Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
  2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SilverLynx berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen.
  3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich so mit dem Kunden vereinbart worden sind. SilverLynx ist zu einer angemessenen Aufschiebung betroffener Liefer- und Leistungsverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn, SilverLynx, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger, behindernder Umstände, die SilverLynx nicht zu vertreten hat. SilverLynx wird in Fällen, in denen eine Verzögerung der Leistung absehbar ist, unverzüglich unter Angabe der Gründe und Bekanntgabe des voraussichtlichen Leistungszeitpunktes mitteilen, dass die Leistung nicht termingerecht erbracht werden kann.
  4. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass SilverLynx eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde für die Leistung oder Teilleistung zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist.
  5. Ist für die Durchführung der Leistung eine Anzahlung oder eine andere Vorleistungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden vereinbart worden und ist die Erbringung der Leistung von der rechtzeitigen Anzahlung bzw. Leistung des Kunden abhängig und verzögert sich die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann SilverLynx die hierdurch entstandenen Kosten berechnen.
  6. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung der Ware an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

§4 Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Kreditunwürdigkeit

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis oder sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Forderungen von SilverLynx für die erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist SilverLynx gem. §353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus ist SilverLynx im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagsrechnung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden mit Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zusätzlich kann SilverLynx bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Vergütung einstellen.
  4. Bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z. B. Nichteinlösung eines Schecks) kann SilverLynx seine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Lieferungen können von einer Zug-umZug-Zahlung abhängig gemacht werden.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, von ihm zu vertretenen Gründen, ist SilverLynx berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Darüber hinaus stehen SilverLynx die weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt Eigentum von SilverLynx bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in die laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an SilverLynx ab. SilverLynx nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
  4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im Voraus in voller Höhe an SilverLynx ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. SilverLynx nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.
  5. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von SilverLynx hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. SilverLynx ist berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
  6. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder SilverLynx eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird.
  7. In den Fällen des § 5 Ziff. 6 ist SilverLynx berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit dies zur Sicherung der Rechte von SilverLynx dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn SilverLynx dies ausdrücklich erklärt.
  8. Übersteigt der Wert der SilverLynx gegebenen Sicherheiten die Forderungen von SilverLynx insgesamt um mehr als 10%, sind die überschüssigen Sicherheiten freizugeben.

§6 Mängel

  1. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als von SilverLynx übernommen, wenn SilverLynx deren Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte ein Vertragsgegenstand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen von SilverLynx stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
  2. Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt SilverLynx nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert kostenfrei Ersatz. Kommt SilverLynx diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der SilverLynx seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelansprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen. Unvermeidbare verarbeitungsbedingte farbliche Abweichungen können nicht beanstandet werden.
  3. Mängelansprüche für etwaige Fehler der Ware sind im Falle des Vorliegens einer Druckfreigabeerklärung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Produktion entstanden sind oder es sich um Fehler handelt, die im Zeitpunkt der Erteilung der Druckfreigabeerklärung nicht erkennbar waren.
  4. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Übergabe der Ware oder Abnahme der Leistung am jeweiligen Bestimmungsort. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (z. B. in Fällen von Arglist, Übernahme einer Garantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz).

§7 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. SilverLynx haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SilverLynx, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.
  2. SilverLynx haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Leistung oder Lieferung der Sache). SilverLynx haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf den Höchstbetrag von € 50.000 pro Schadensfall.
  3. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SilverLynx betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von SilverLynx ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  4. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von SilverLynx grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von SilverLynx zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen oder in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
  5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist SilverLynx in Schadensfällen nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bzw. zur Zahlung von pauschalierten Schadensoder Aufwendungsersatz verpflichtet.

§8 Rechte Dritter / Urheberrechte / Druckdaten

  1. Erfolgen Druckaufträge sowie Lieferungen und Leistungen von SilverLynx nach Druckvorlagen, Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, SilverLynx von diesen Ansprüchen einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung schuldrechtlich freizustellen und verpflichtet sich, SilverLynx ggf. eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen.
  2. An eigenen Mustern und Vorschlägen, Druckvorlagen und Gestaltungen, den eigenen Logos, Fotografien, Bildern und eigenen Marken behält sich SilverLynx sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Überlassung von eigenen Druckdaten und Druckvorlagen sowie Daten aus dem Erstellungs- und Bearbeitungsprogramm von SilverLynx im Preis nicht enthalten. Der Kunde kann die Übergabe der Druckdaten und Druckvorlagen von SilverLynx nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung verlangen.

§9 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§10 Besondere Bedingungen bei Webdesign- oder Homepagegestaltung

  1. Die Installation, Einweisung und Schulung gehören nur dann zu den Leistungspflichten von SilverLynx, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
  2. Mehraufwand infolge von nachträglichen Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages auf Veranlassung des Kunden wird berechnet.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
    1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung ) nach § 5 TMG;
    2. Informationspflichten nach § 312 c BGB (Fernabsatzverträge);
    3. Informationspflichten nach § 312 e BGB (Elektronische Geschäftsverkehr);
    4. Prüfungspflichten bei Linksetzung;
    5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
    6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
    7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte)
    Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte SilverLynx ein Schaden erwachsen, weil der Kunde einer der vorstehenden Pflichten verletzt hat, so ist SilverLynx berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  4. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§11 Datenschutz

SilverLynx ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. SilverLynx wird die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass SilverLynx dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden ist oder diese unrichtig geworden sind, wird SilverLynx auf eine entsprechende Weisung des Kunden hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen.

§12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Herzberg soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen AGB ist Herzberg, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch für Klagen im Wechselund Scheckprozess. SilverLynx ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SilverLynx und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes Anwendung.
Datenschutz